Taubenzüchter vor Gericht

17.01.2017, Anouk Taucher
Ein Taubenzüchter, der unter Verdacht steht, eine seiner Tauben mit Gift bestrichen zu haben, um damit Greifvögel zu vergiften, muss sich vor Gericht verantworten.

 

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Im Verlauf der letzten Jahre sind in der Stadt und im Kanton Zürich mehrere Wanderfalken vergiftet worden. Die Falkenkamera beim Hochkamin an der Josefstrasse dokumentierte einen solchen Fall im Mai 2011. Damals starb ein Wanderfalkenweibchen beim Verzehr einer vergifteten Taube vor laufender Kamera.

Die Tauben werden als Köder verwendet. Ihr Gefieder wird mit Gift bestrichen, sodass Greifvögel, welche die Taube erbeuten, vergiftet werden.

 

Die Behörden konnten in einem Fall nun den Schuldigen ermitteln und es handelt sich dabei um einen Hobbytaubenzüchter aus dem Zürcher Unterland. Dem Angeklagten droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten wegen Tierquälerei und eine Busse von 1500.- Franken, sowie die Untersuchungskosten von 8000.- Franken. 

 

Die Vergiftungsfälle scheinen gravierende Auswirkungen auf die Wanderfalken zu haben. Seit 2011 hat kein Wanderfalkenpaar mehr an der Josefstrasse gebrütet und auch in der restlichen Schweiz seien plötzlich langjährige Brutplätze aufgegeben worden. Der Schweizer Vogelschutz (SVS) ruft dazu auf, wachsam zu sein und bei Verdacht oder Vorfällen die Polizei zu informieren.